Stimmrecht in Ausschüssen - Warum?
Warum bestehen Die Grünen so auf dem Stimmrecht in den
Ausschüssen? Immerhin dürfen sie doch beratend an den Sitzungen
teilnehmen.
Die Ausschüsse bereiten die Entscheidungen der
Stadtverordneten-versammlung vor. Hier können Beschlüsse erarbeitet
werden, hier kann über wichtige Inhalte debattiert und abgestimmt
werden, die später in der Stadtverordneten-versammlung nur noch
vorgetragen werden.
Deshalb muss jede Fraktion die Möglichkeit haben, sich in den
Ausschüssen an der Abstimmung zu beteiligen und ihre Wählerinnen und
Wähler zu vertreten. Das ist Demokratie! Aber leider nicht in
Homberg.
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Schon damals haben Bündnis 90/Die Grünen gegen dieses
undemokratische Verfahren heftigen Protest eingelegt - vergeblich.
Eine erstinstanzliche Klage vor dem Verwaltungsgericht in Kassel
scheiterte. Ein inhaltlich gleiches Verfahren der Frankenberger
Grünen ging in die nächste Instanz und war schließlich vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig: Die
Bildung von Listengemeinschaften ist bei der Ausschusswahl
unzulässig. Die Wähler entscheiden sich bei der Wahl für eine
Partei, nicht für eine spätere Koalition, Zählgemeinschaft oder
ähnliches. Also muss diese Partei die Chance haben, ihre Wählerinnen
und Wähler im demokratischen Prozess zu vertreten. Dies haben CDU
und FDP mit dem Ausschluss von Bündnis 90/Die Grünen aus den
Ausschüssen verhindert.
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