Demokratie wagen? In Homberg lieber nicht!

CDU und FDP ignorieren Bundesverwaltungsgericht

CDU und FDP wollen keine demokratischen Verhältnisse in Hombergs Ausschüssen - das wurde bei der Stadtverordnetenversammlung am 6. Mai 2010 nachdrücklich unter Beweis gestellt. Was interessiert da schon ein höchstrichterliches Urteil?

Als zu Beginn der Legislaturperiode die Ausschüsse der Homberger Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden, bildeten CDU und FDP für die Wahl eine Listengemeinschaft. Weil diese Listengemeinschaft die Mehrheit hatte, bekam sie automatisch einen Sitz mehr in den Ausschüssen. Normalerweise wäre dieser Sitz zwischen den stimmgleichen Fraktionen von FDP und Grünen ausgelost worden. So war aber wurde von FDP und CDU klar gestellt: Die Grünen müssen draußen bleiben, 8,3 % der Wählerstimmen sind von der Entscheidung in den Ausschüssen ausgeschlossen.

Stimmrecht in Ausschüssen - Warum?

Warum bestehen Die Grünen so auf dem Stimmrecht in den Ausschüssen? Immerhin dürfen sie doch beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Die Ausschüsse bereiten die Entscheidungen der Stadtverordneten-versammlung vor. Hier können Beschlüsse erarbeitet werden, hier kann über wichtige Inhalte debattiert und abgestimmt werden, die später in der Stadtverordneten-versammlung nur noch vorgetragen werden.

Deshalb muss jede Fraktion die Möglichkeit haben, sich in den Ausschüssen an der Abstimmung zu beteiligen und ihre Wählerinnen und Wähler zu vertreten.
Das ist Demokratie! Aber leider nicht in Homberg.

Schon damals haben Bündnis 90/Die Grünen gegen dieses undemokratische Verfahren heftigen Protest eingelegt - vergeblich. Eine erstinstanzliche Klage vor dem Verwaltungsgericht in Kassel scheiterte. Ein inhaltlich gleiches Verfahren der Frankenberger Grünen ging in die nächste Instanz und war schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich.

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig: Die Bildung von Listengemeinschaften ist bei der Ausschusswahl unzulässig. Die Wähler entscheiden sich bei der Wahl für eine Partei, nicht für eine spätere Koalition, Zählgemeinschaft oder ähnliches. Also muss diese Partei die Chance haben, ihre Wählerinnen und Wähler im demokratischen Prozess zu vertreten. Dies haben CDU und FDP mit dem Ausschluss von Bündnis 90/Die Grünen aus den Ausschüssen verhindert.

CDU und FDP Mehrheit hält an Unrecht fest

Um in den Ausschüssen der Homberger Stadtverordnetenversammlung die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte demokratischen Verhältnisse endlich umzusetzen, haben die Grünen eine Neubesetzung der Ausschüsse beantragt. CDU und FDP hätten die Gelegenheit gehabt, zu zeigen, dass sie es ernst meinen, mit der immer wieder angemahnten Zusammenarbeit zum Wohle Hombergs.

Die Abstimmung war leider eindeutig: Zusammenarbeit und Engagement für Homberg wollen in diesem Parlament nur Grüne und SPD. CDU und FDP wollen Macht - auch wenn es gegen ein höchstrichterliches Urteil ist. Es gebe keine Verpflichtung das Urteil in dieser Legislaturperiode umzusetzen - also wurde der Antrag abgelehnt.

Das Motto von CDU und FDP: Lieber mit einer Stimme Mehrheit Macht demonstrieren, als mit allen Fraktionen zusammen einen Ausweg aus der Krise Hombergs zu suchen.

Weitere Infos: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2010

Dokumentation:

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