Ausschussbesetzung widerspricht demokratischen Prinzipien

Pressemitteilung vom 15.05.2010

In der Homberger Stadtverordnetenversammlung haben Bündnis 90/Die Grünen und die FDP jeweils drei Sitze – in den Ausschüssen ist jedoch nur die FDP vertreten. Erhalten hat sie ihren sicheren Sitz über eine Listengemeinschaft mit der CDU. Den Grünen wurde durch diese Listengemeinschaft die Chance genommen, sich an der Willensbildung in den Ausschüssen durch Stimmrecht zu beteiligen.

Ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.12.2009 bestätigt: Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer durch Koalitionsvertrag verbundener Parteien widersprechen dem Demokratiegebot des Grundgesetzes. Der Leitsatz des Urteils: „Ein gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer Fraktionen für die Wahl zur Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung ist auch dann unzulässig, wenn ihm eine durch einen Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenarbeit der Fraktionen zugrunde liegt.“ Das Urteil erfolgte aufgrund einer Klage des Frankenberger Stadtverordneten Jürgen Frömmrich (Bündnis 90/Die Grünen), triff aber auch für Homberg und den gemeinsamen Wahlvorschlag der CDU/FDP-Koalition zu. Dies ignoriert Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer in seiner Stellungnahme (HNA, 15.05.2010).

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt wenig Interpretationsraum: „Der verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz schützt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung.“ (BverwG, Urteil vom 09.12.2009 – 8 C 17.08). Dies ist in den Ausschüssen der Homberger Stadtverordnetenversammlung nicht gewährleistet.

Es ist bedauerlich, dass sich der Stadtverordnetenvorsteher vom Prinzip der Überparteilichkeit entfernt. Auch wenn in der laufenden Legislaturperiode eine Neubesetzung der Ausschüsse nicht zwingend erforderlich sein sollte – unter demokratischen Gesichtspunkten wünschenswert wäre dies. Diese Position des Hessischen Städtetags hatte Pfeiffer noch in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen. Nun begibt er sich zurück auf den Standpunkt der CDU, die eine Einhaltung des Demokratieprinzips verweigert und einen Antrag der Grünen auf rechtskonforme Neubesetzung der Ausschüsse abgelehnt hat.

Damit wird erneut eine Chance zur Zusammenarbeit im Homberger Parlament vertan und die Stimmen von 8,3 % der Wähler bleiben von der Willensbildung in den Ausschüssen ausgeschlossen. Ein wirklich überparteilicher Stadtverordnetenvorsteher hätte versuchen müssen, diese Blockade aufzulösen.

Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender

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