Ausschussbesetzung widerspricht demokratischen Prinzipien
Pressemitteilung vom 15.05.2010
In der Homberger Stadtverordnetenversammlung haben Bündnis 90/Die
Grünen und die FDP jeweils drei Sitze – in den Ausschüssen ist
jedoch nur die FDP vertreten. Erhalten hat sie ihren sicheren
Sitz über eine Listengemeinschaft mit der CDU. Den Grünen wurde
durch diese Listengemeinschaft die Chance genommen, sich an der
Willensbildung in den Ausschüssen durch Stimmrecht zu
beteiligen.
Ein höchstrichterliches Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 9.12.2009 bestätigt: Gemeinsame
Wahlvorschläge mehrerer durch Koalitionsvertrag verbundener
Parteien widersprechen dem Demokratiegebot des Grundgesetzes.
Der Leitsatz des Urteils: „Ein gemeinsamer Wahlvorschlag
mehrerer Fraktionen für die Wahl zur Besetzung der Ausschüsse
der Gemeindevertretung ist auch dann unzulässig, wenn ihm eine
durch einen Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenarbeit der
Fraktionen zugrunde liegt.“ Das Urteil erfolgte aufgrund einer
Klage des Frankenberger Stadtverordneten Jürgen Frömmrich
(Bündnis 90/Die Grünen), triff aber auch für Homberg und den
gemeinsamen Wahlvorschlag der CDU/FDP-Koalition zu. Dies
ignoriert Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer in seiner
Stellungnahme (HNA, 15.05.2010).
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt wenig Interpretationsraum: „Der
verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz
schützt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und
jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf
gleichberechtigte Mitwirkung.“ (BverwG, Urteil vom 09.12.2009 –
8 C 17.08). Dies ist in den Ausschüssen der Homberger
Stadtverordnetenversammlung nicht gewährleistet.
Es ist bedauerlich, dass sich der Stadtverordnetenvorsteher vom Prinzip
der Überparteilichkeit entfernt. Auch wenn in der laufenden
Legislaturperiode eine Neubesetzung der Ausschüsse nicht
zwingend erforderlich sein sollte – unter demokratischen
Gesichtspunkten wünschenswert wäre dies. Diese Position des
Hessischen Städtetags hatte Pfeiffer noch in der
Stadtverordnetenversammlung vorgetragen. Nun begibt er sich
zurück auf den Standpunkt der CDU, die eine Einhaltung des
Demokratieprinzips verweigert und einen Antrag der Grünen auf
rechtskonforme Neubesetzung der Ausschüsse abgelehnt hat.
Damit wird erneut eine Chance zur Zusammenarbeit im
Homberger Parlament vertan und die Stimmen von 8,3 % der Wähler
bleiben von der Willensbildung in den Ausschüssen
ausgeschlossen. Ein wirklich überparteilicher
Stadtverordnetenvorsteher hätte versuchen müssen, diese Blockade
aufzulösen.
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender