Fragen
zu Abholzung am Burgberg
Rodung notwendig?
Am Burgberg wurde gegenüber dem neuen Friedhof eine
Waldfläche fast komplett gerodet. War dies notwendig?
Der Baumbestand wurde bis auf wenige Einzelbäume komplett
entfernt. Zurück bleibt eine wüste Rodungsfläche. Bisher liegen Bündnis 90/DIE
GRÜNEN noch keine Informationen über die Forstaktion vor.
Fraglich ist, warum im Landschaftsschutzgebiet ein derart
schwerwiegender Eingriff in die Natur durchgeführt wurde. Nach Auffassung von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollte es möglich sein, gerade in diesem stadtnahen
Naherholungsgebiet, den Baumbestand durch schonende Durchforstung zu erhalten,
ohne komplette Flächen freizuräumen.
Fraglich ist auch der Zeitpunkt der Abholzung, da gerade jetzt
einige Vögel noch in der Brutzeit sind und durch die Fällung der Bäume und
Zerstörung des Unterholzes sicherlich auch Nester zerstört wurden.
Zudem wäre es notwendig gewesen, die Bürger_innen vor einer
solchen Aktion zu informieren. Viele Bürger_innen sind besorgt über diesen
schwerwiegenden Eingriff in die Natur, der auch das Landschaftsbild des unteren
Burgbergs zerstört.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben sich mit der Bitte um
Informationen über die Notwendigkeit und naturschutzrechtliche Begründung der
Rodung an die Stadt und die untere Naturschutzbehörde gewandt.
16.06.2014
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Die gerodete Fläche ist etwa 1500 bis 2000 Quadratmeter groß.
Es handelt sich hierbei um trockene und teils windwurfgeschädigte Fichten, die
aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen dringend entfernt werden mussten. Die
Maßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde, Herrn Dr. Lambrecht,
abgestimmt. Die untere Naturschutzbehörde teilt mit uns die Auffassung, dass die
Fichte kein standortgerechter Baum am Schlossberg ist. Die Maßnahme wurde durch
die Fa. FreeKnoWitt Sondheim durchgeführt und im Stockverkauf vergeben, d. h. es
entstehen der Stadt Homberg für den Einschlag keine zusätzlichen Kosten, das
anfallende schwache Fichtenindustrieholz wird durch die Fa. FreeKno-Witt
verkauft und die Stadt Homberg hat hierdurch Erlöse. Eventuell notwendige
Aufforstungen werden durch artgerechte Laubhölzer aufgeforstet. Es handelt sich
bei dieser Fläche nicht um einen schwerwiegenden Eingriff. Die Fläche liegt auch
nicht im Naturschutzgebiet, sondern im Landschaftsschutzgebiet. Eigentlich
sollte der Eingriff schon im März/April vollzogen sein. Leider konnte die Firma
FreeKnoWitt den Eingriff erst im Mai durchführen. Eingriffe im Forst können nach
den Bestimmungen des Hess. Waldgesetzes ganzjährig durchgeführt werden, in der
freien Feldflur ist man an vorgegebene Zeiten gebunden.
16.06.2014
HNA Fritzlar-Homberg, 18.06.2014
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