Protest gegen Ausschluss der Öffentlichkeit
Abstimmung über nicht öffentliche Sitzung entsprach nicht den
gesetzlichen Bestimmungen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die
Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2010 aus Protest verlassen.
Vorausgegangen war eine Abstimmung über den Ausschluss der
Öffentlichkeit, die nicht den Vorschriften der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) entsprach. Auf Antrag des
CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Dewald ließ der
Stadtverordnetenvorsteher über den Ausschluss der Öffentlichkeit
zu Punkt 14 der Tagesordnung abstimmen. Dies wurde gegen die
Stimmen von Grünen und SPD beschlossen. Eine Begründung für den
Antrag gab es nicht, eine Aussprache wurde vom
Stadtverordnetenvorsteher nicht zugelassen.
Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen
die HGO. Dort ist in § 52 (1) geregelt, dass vor der Abstimmung
der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit in
nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und abgestimmt
werden muss. Dies wurde nicht zugelassen, auch Einsprüche gegen
eine Abstimmung ohne Begründung und Beratung wurden nicht
zugelassen.
Bündnis 90/Die Grünen sind der Auffassung,
dass alle ab diesem Zeitpunkt getroffenen Entscheidungen der
Stadtverordnetenversammlung in einer rechtwidrigen Sitzung
getroffen wurden und damit ebenfalls rechtswidrig und ungültig
sind. Die gewählte Vorgehensweise ist ein weiterer
schwerwiegender Schlag gegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
in der Stadtverordnetenversammlung. Bedenken und Einwände der
Opposition werden von der Mehrheitskoalition CDU/FDP abgebügelt,
auch rechtliche Bedenken werden ohne Aussprache beiseite
geschoben.
Damit bestätigt sich der Verdacht von
Bündnis 90/Die Grünen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit
gerade beim Tagesordnungspunkt Baugebiet Mühlhäuser Feld den Weg
zu weiterer Mauschelei öffnen sollte. Die Herrichtung des
Baugebiets im Rahmen des Hessentags hat viel Geld gekostet – die
Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, in öffentlicher
Sitzung zu erfahren, wie die Vermarktung dieses Baugebiet
erfolgen soll.
Anlage: Hessische Gemeindeordnung (HGO),
§ 52
§ 52
Öffentlichkeit
(1) Die Gemeindevertretung fasst ihre
Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne
Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Anträge auf
Ausschluss der Öffentlichkeit werden in nichtöffentlicher
Sitzung begründet, beraten und entschieden; die Entscheidung
kann in öffentlicher Sitzung getroffen werden, wenn keine
besondere Begründung oder Beratung erforderlich ist.
(2) Beschlüsse, welche in nichtöffentlicher
Sitzung gefasst worden sind, sollen, soweit dies angängig ist,
nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.
Klaus Bölling
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen