Protest gegen Ausschluss der Öffentlichkeit

Abstimmung über nicht öffentliche Sitzung entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2010 aus Protest verlassen. Vorausgegangen war eine Abstimmung über den Ausschluss der Öffentlichkeit, die nicht den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) entsprach. Auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Dewald ließ der Stadtverordnetenvorsteher über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu Punkt 14 der Tagesordnung abstimmen. Dies wurde gegen die Stimmen von Grünen und SPD beschlossen. Eine Begründung für den Antrag gab es nicht, eine Aussprache wurde vom Stadtverordnetenvorsteher nicht zugelassen.

Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die HGO. Dort ist in § 52 (1) geregelt, dass vor der Abstimmung der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und abgestimmt werden muss. Dies wurde nicht zugelassen, auch Einsprüche gegen eine Abstimmung ohne Begründung und Beratung wurden nicht zugelassen.

Bündnis 90/Die Grünen sind der Auffassung, dass alle ab diesem Zeitpunkt getroffenen Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung in einer rechtwidrigen Sitzung getroffen wurden und damit ebenfalls rechtswidrig und ungültig sind. Die gewählte Vorgehensweise ist ein weiterer schwerwiegender Schlag gegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Stadtverordnetenversammlung. Bedenken und Einwände der Opposition werden von der Mehrheitskoalition CDU/FDP abgebügelt, auch rechtliche Bedenken werden ohne Aussprache beiseite geschoben.

Damit bestätigt sich der Verdacht von Bündnis 90/Die Grünen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit gerade beim Tagesordnungspunkt Baugebiet Mühlhäuser Feld den Weg zu weiterer Mauschelei öffnen sollte. Die Herrichtung des Baugebiets im Rahmen des Hessentags hat viel Geld gekostet – die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, in öffentlicher Sitzung zu erfahren, wie die Vermarktung dieses Baugebiet erfolgen soll.

Anlage: Hessische Gemeindeordnung (HGO), § 52

§ 52

Öffentlichkeit

(1) Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit werden in nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und entschieden; die Entscheidung kann in öffentlicher Sitzung getroffen werden, wenn keine besondere Begründung oder Beratung erforderlich ist.

(2) Beschlüsse, welche in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen, soweit dies angängig ist, nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

Klaus Bölling
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen