Einkaufszentrum Marktplatz-Ost

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16. März 2011

In einer eilig einberufenen Stadtverordnetenversammlung am 16. März 2011 wurde unter zu Unrecht erfolgtem Ausschluss der Öffentlichkeit über das Einkaufszentrum Marktplatz-Ost informiert.

Anschließend wurde unter anderem die Erarbeitung eines Einzelhandelsgutachtens beschlossen. Was niemand wusste: Der Auftrag für das Gutachten war bereits im Januar vergeben worden.

Hier der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Wortlaut:

Im Bereich zwischen Marktplatz / Obertorstraße, Webergasse, Mauergasse und Holzhäuser Straße sind städtebauliche Gesamtmaßnahmen beabsichtigt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Efze) beschließt deshalb, zur Gewinnung von Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen / durchführen zu lassen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnahme werden bestimmt:

Umsetzung von städtebaulichen Entwicklungsprojekten im Rahmen des Städtebauförderprogramms Stadtumbau in Hessen gemäß den Vorschriften nach § 171a bis 171d BauGB. Ziel ist die Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Altstadt als Wohn- und Lebensort, sowie die Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung durch eine Neuordnung der Flächen im Bereich des östlichen Marktplatzes.

Das Untersuchungsgebiet ist im anhängenden Lageplan mit unterbrochenen Linien umgrenzt, der zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird.

Der Magistrat wird mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt und ermächtigt, für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit der Hessischen Landgesellschaft, Kassel oder einem anderen Beauftragten abzuschließen und alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsbereich zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entgegenzunehmen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das im Integrierten Handlungskonzept der Interkommunalen Kooperation Schwalm-Eder-Mitte enthaltene Stadtumbauprojekt Nr. 10.26 - Historische Altstadt Quartiersentwicklung Marktplatz Ost- in der Priorität auf Platz 1 der Homberger Stadtumbauprojekte zu setzen und vorrangig umzusetzen.

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, weitere vorbereitende Maßnahmen einzuleiten, um das Stadtumbauprojekt - Historische Altstadt Quartiersentwicklung Marktplatz Ost- voranzutreiben. Dazu gehören unter anderem:

  •  Erarbeitung eines Einzelhandelsgutachten

  • Erarbeitung eines Baugrundgutachten

  • Erarbeitung eines Lärmschutzgutachten

  • Erarbeitung eines Verkehrsgutachten

  • Erarbeitung eines Verkehrswertgutachten für die Liegenschaften

  • Durchführung eines Fassadenwettbewerbs

  • Einrichtung eines Projekttisches unter Beteiligung der Bürgerschaft, der Fraktionen, und der erforderlichen Fachbehörden, wie z.B. der Denkmalpflege.

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, weiterführende Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern im Bereich der geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Homberger Altstadt“ zu führen, mit dem Ziel, den Grunderwerb für die erforderlichen Flächen zur Umsetzung des Stadtumbauprojekts - Historische Altstadt Quartiersentwicklung Marktplatz Ost sicherzustellen. Der Grunderwerb könnte durch eine noch zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft oder in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft in Kassel erfolgen.

Quelle: Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2011

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